Werde Mitgärtner*in
Einmal im Monat gärtnern wir gemeinsam. Hinzu kommen spannende Inputs über diverse Gartenthemen, kleine Feste und viiiel Freude.
Das Absenden des untenstehenden Formulars und die Einverständniserklärung zur Vereinbarung gilt als Beitrittserklärung zum Verein Lüüt & Rüebli Gemeinschaftsgarten Kreuzlingen und führt mit der Zahlung des jährlichen Beitrags von mindestens 50 Franken zur Mitgliedschaft.
Die Versicherung ist Sache der Vereinsmitglieder
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REinzahlungsschein zum Ausdrucken herunterladen
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Wir freuen uns auf dich!
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Vereinbarung
zwischen dem Verein Lüüt & Rüebli Gemeinschaftsgarten Kreuzlingen und den Mitgliedern, Version Februar 23
- Mitglieder des Vereins Lüüt & Rüebli helfen im Gemeinschaftsgarten auf der Bärenwiese in den Gemeinschaftsbeeten mit und bewirtschaften nach Wahl ein eigenes Beet.
- Die Gartentreffs finden gemäss RJahresplanung statt. Nebst nötigen Arbeiten bleibt Zeit für Gespräche, Austausch und gartenspezifische Inputs. Die Teilnahme ist für Mitglieder in der Regel verbindlich.
- Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen. Die eigenen Beete werden zu Beginn des Gartenjahrs an einem gemeinsamen Anlass verteilt. Der Anspruch auf ein eigenes Beet richtet sich nach Verfügbarkeit. Bei zu grosser Nachfrage wird eine Warteliste geführt.
- Wir pflegen den Garten in Bioqualität und einen natürlichen Düngekreislauf. Das heisst, wir unterhalten einen eigenen Kompost und verwenden ausschliesslich organischen Dünger und pflanzliche Spritzmittel. Wir verwenden Mulch, um Bodenlebewesen zu aktivieren und Humus aufzubauen. Für Abdeckungen verwenden wir natürliche Materialien wie Stroh, Weidengeflecht, Deckreisig, usw. Wir giessen nur so oft wie nötig und verwenden das Wasser sparsam.
- Im eigenen Gartenteil dürfen keine Kisten oder Häuschen aufgebaut werden. Hochbeete und Beetrahmen aus Holz sind erlaubt.
- Die Gartengeräte im Bauwagen können gerne benutzt werden, sie gehören dem Verein Lüüt & Rüebli. Sie sind mit Sorgfalt zu nutzen und gereinigt zu versorgen.
- Der Gemeinschaftsgarten ist ein halböffentlicher Raum: Mittagsruhe 12–13 Uhr, Nachtruhe 22–7 Uhr, Sonntag Ruhetag.